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Hand mit Stift auf Notitzblock Quelle: Joerg Singer

Evaluation

Die Aktionen und Maßnahmen der GDA werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure erbracht und verfolgen im Kern das Anliegen, den betrieblichen Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sollen gesteigert werden. Um den Erfolg der GDA einschätzen und Prozesse optimieren zu können, haben sich die Träger der GDA dazu verpflichtet, ihre Zielerreichung fortlaufend zu evaluieren.

Als zentrales Entscheidungs- und Steuerungsgremium der GDA trägt die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Evaluation. Mit der Erarbeitung von entsprechenden Vorschlägen zu Planung und Durchführung der Evaluation wurde die AG Evaluation (EGE) beauftragt. Sie setzt sich aus Vertretern der GDA-Träger und der Sozialpartner zusammen. Zudem wurde 2019 eine Fachstelle Evaluation eingerichtet, die für die fachliche und operative Umsetzung der Evaluationsprojekte zuständig ist. Ein von der NAK berufener Beirat hat zudem die Aufgabe, den Evaluationsprozess kritisch zu begleiten und die Arbeitsgruppe Evaluation bei ihren Aufgaben aus wissenschaftlicher und sozialpolitischer Perspektive zu beraten.

Alle genannten Funktionen agieren auf der Basis eines Feinkonzeptes, das am Anfang der 3. GDA-Periode durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz beschlossen wurde. Im Rahmen der Umsetzung des genehmigten Feinkonzeptes ist die AG Evaluation fachlich unabhängig und weisungsfrei. So wird eine unabhängige Evaluation sichergestellt.

Die Evaluation der GDA setzt auf mehreren Ebenen an:

Evaluation der abgestimmten Betriebsbesichtigungen: Durch eine Nachbefragung der besichtigten Betriebe soll sowohl der Effekt von Betriebsbesichtigungen als auch die gleichartige Umsetzung der abgestimmten Betriebsbesichtigungen evaluiert werden.

Evaluation der Arbeitsprogramme: Die Evaluation der einzelnen Arbeitsprogramme soll zeigen, ob die gemeinsam von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern entwickelten Maßnahmen die gewünschten Effekte zeigen. Wichtig sind hier etwa die Anwenderfreundlichkeit und Verständlichkeit der entwickelten Medien und Handlungshilfen sowie die Bewertung der angebotenen Fortbildungen durch die Teilnehmenden.

Prozessevaluation: Die Evaluation versteht sich auch als Grundlage der Verbesserung interner Prozesse innerhalb der und zwischen den Gremien der GDA. So können – im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses – entstehende Probleme in der Zusammenarbeit frühzeitig beseitigt werden.

Befragung von Betrieben und Beschäftigten: Befragungen von repräsentativen Stichproben von Betrieben und Beschäftigten im Abstand von ca. 3 Jahren soll den bundesweiten Stand der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben und Einrichtungen widerspiegeln. Im Mittelpunkt der Befragungen stehen die Umsetzung der organisatorischen Grundpflichten sowie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Befragungen werden ergänzt durch Fragen zu aktuellen Themen wie z. B. die Maßnahmen gegen COVID-19-Infektionen oder die mobile Arbeit. Da die Befragungen unabhängig von den GDA-Perioden fortlaufend stattfinden, kann die NAK eine fortlaufende Bewertung von Evaluationsbefunden vornehmen und Entwicklungslinien in den verschiedenen Strategieelementen nachzeichnen.