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BAuA Gefährdungsbeurteilung BAuA Gefährdungsbeurteilung Quelle: BAuA

BAuA aktualisiert und erweitert Angebot zur Gefährdungsbeurteilung

Datum 08.05.2019

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat das Informationsangebot zur Gefährdungsbeurteilung auf ihrer Website aktualisiert.

Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung: Handbuch – Gefährdungsfaktoren“ unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung.

Um Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, zu unterstützen, fasst die neue Handlungshilfe mögliche Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren wie beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren zusammen.

Die aktualisierten Internetseiten enthalten die notwendigen Informationen, um eine Gefährdung sicher beurteilen zu können. Im Rahmen der Überarbeitung wurden insbesondere die rechtlichen Bezüge angepasst, indem Verweise auf das DGUV Regelwerk und die technische Regeln aktualisiert sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Mutterschutzgesetz, ergänzt wurden. Eine Datenbank ermöglicht über eine Reihe von Recherchemöglichkeiten den schnellen Zugang zu Handlungshilfen und Hintergrundinformationen.

Das Internetangebot lässt sich durch seine PDF-on-Demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungen werden laufend aktualisiert. Die Handlungshilfe ist unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de abrufbar.