Betreuung der Betriebe
Mehr Effektivität und Effizienz bei Aufsicht und Beratung und eine Entlastung der Betriebe, ohne dass dies zu einer Verringerung des Arbeitsschutzniveaus in Deutschland führt - das sind die Ziele bei der Weiterentwicklung des deutschen Arbeitsschutzsystems. Voraussetzungen hierfür sind mehr Einheitlichkeit und Transparenz in der Beratung und Überwachung sowie eine gute Abstimmung und Gemeinsamkeit im Handeln der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie schafft die Voraussetzungen für eine abgestimmte, arbeitsteilige Überwachungs- und Beratungstätigkeit und für eine gleichwertige Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Als erster gemeinsamer Grundsatz wurden die "Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung" in Kraft gesetzt.
Länder und Unfallversicherungsträger haben sich außerdem darauf verständigt, den Unternehmen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung im gemeinsam betriebenen „Portal Gefährdungsbeurteilung“ zur Verfügung zu stellen.
Das Portal „Gefährdungsbeurteilung“ richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitsschutzfachleute. Es unterstützt die Nutzer dabei, eine den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Gefährdungsbeurteilung rechtssicher und praktikabel umzusetzen.
