Arbeitsprogramme
Für den Zeitraum 2008 – 2012 wurden folgende Arbeitsschutzziele festgelegt:
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen
- Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen
Den zwei erstgenannten Zielen ist eine zweite Zielebene zugeordnet. Durch sie wird die Einbeziehung der Verringerung von psychischen Fehlbelastungen und der Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen in die Programmentwicklung aufgenommen.
Für die Umsetzung dieser Ziele haben die GDA-Träger insgesamt elf Arbeitsprogramme (AP) aufgelegt. Die Tabelle zeigt, wie sich die einzelnen Arbeitsprogramme den Zielen und Handlungsfeldern zuordnen.
Arbeitsschutzziele | Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen | Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Belastungen und -Erkrankungen | Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen |
|---|---|---|---|
Gemeinsame Handlungsfelder |
|
|
|
Arbeitsprogramme Kategorie I (verbindliche und bundesweite Umsetzung nach einheitlichen Kriterien durch alle GDA-Träger) |
|
|
|
Arbeitsprogramme Kategorie II (Umsetzung nach einheitlichen Kriterien; Beteiligung der GDA-Träger fakultativ) |
|
|
