Arbeitsprogramme
Die drei Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger haben erstmals für alle Träger verbindliche Ziele und Handlungsfelder vereinbart, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern.
1. Arbeitsschutzziel: "Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen"
Handlungsfelder: Bau- und Montage, Zeitarbeit, Fahren und Transportieren, Schule
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Maßnahmen einbezogen werden, die die psychischen Fehlbelastungen verringern und die systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen fördern.
2. Arbeitsschutzziel: "Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen"
Handlungsfelder: Pflege, Büro, Produktionsarbeitsplätze in der Ernährungsindustrie und im Bereich der feinmechanischen Montierertätigkeiten, Gastronomie und Hotellerie, Personenbeförderung im ÖPNV
Hierbei werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Mittelpunkt stehen. Auch die ergonomische und alternsgerechte Gestaltung der Arbeit, psychische Fehlbelastungen sowie die Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen sollen entsprechend berücksichtigt werden.
3. Arbeitsschutzziel: "Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen"
Handlungsfelder: Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen
Dabei soll auch die Substitution von Stoffen besonders berücksichtigt werden.
Aus den Arbeitsschutzzielen und den Handlungsfeldern wurden 11 Arbeitsprogramme abgeleitet.
