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Informationen zum Arbeitsprogramm Haut

Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen

Verbesserter Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen vor allem in nachfolgenden Bereichen:

  • Lebensmittelherstellung, -bearbeitung und -verkauf, Fischverarbeitung
  • Beherbergungs- und Gaststättenwesen
  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
  • Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
  • Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Servicebereiche)
  • Bauhaupt- und -nebengewerbe
  • Metallerzeugung und -verarbeitung, Fahrzeugbau
  • Chemische Industrie

Häufige Auslöser von Hauterkrankungen 2007 (Quelle: DGUV)

Häufige Auslöser von Hauterkrankungen 2007 (Quelle: DGUV)

Hauterkrankungen machen ca. 30 % aller gemeldeten Berufskrankheiten (BK) aus. In 2007 wurden 56 % der gemeldeten Hauterkrankungen als beruflich bedingt bestätigt (10.815 Fälle). Mit ca. 30 % war die Feuchtarbeit die mit Abstand häufigste Ursache. Weitere häufige Verursacher von Hauterkrankungen sind hautschädigende Stoffe wie Desinfektions- und Reinigungsmittel, Kühlschmierstoffe, Chromate in Zement, Nickel und Epoxydharze (nach BK-DOK 2007). Ein hoher Anteil an Hauterkrankungen könnte vermieden bzw. ihre Schwere verringert werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen in Betrieben umgesetzt würden.

Ursachen:

Unabhängig von der Branche gilt die Feuchtarbeit als Hauptverursacher von Hauterkrankungen. Als Feuchtarbeiter gilt, wer seine Haut täglich zwei Stunden und länger dem Wasser aussetzt. Aber auch wer regelmäßig flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe trägt oder sich häufig und intensiv die Hände reinigt, ist gefährdet.
Die intakte Hornschicht der Haut ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Schutzfunktion gegenüber äußeren Einflüssen. Der länger dauernde oder ständig wiederholte Kontakt mit Wasser kann ebenso wie die Einwirkung von z. B. Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Kühlschmierstoffen etc. zur Schädigung der äußeren Hautschichten führen.
In Deutschland sind etwa eine Million Arbeitnehmer Feuchtarbeiter. Berufsdermatosen äußern sich meistens durch ein Ekzem – eine entzündliche Hautveränderung, die etwa durch Rötung, Schuppung, Knötchen, Bläschen und Juckreiz auffallen. Diese Symptome treten nicht sofort auf, denn die Barrierefunktion der Haut wird oft erst über einen längeren Zeitraum hinweg schwächer. Erstes Alarmzeichen ist meistens eine raue und trockene Haut.

Auswirkung:

Hauterkrankungen verursachen bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern Kosten von ca. 22,5 Millionen Euro (2007). Der volkswirtschaftliche Schaden beläuft sich auf 1,25 Milliarden Euro. Besonders betroffen sind die Bereiche Gesundheitsdienst, der Metallbereich, Nahrungs- und Genussmittel, Bau und Chemie.

Ziel:

Ziel ist die Etablierung einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung und geeigneter Schutzmaßnahmen in Bezug auf Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen.
Durch Fokussierung der Bedeutung dieses Themas soll die Primärprävention von beruflich verursachten Hauterkrankungen verbessert und langfristig die Anzahl der bestätigten und anerkannten Hauterkrankungen gesenkt werden. Als Folge können die Kosten zur BK 5101 für Behandlung, Umschulung, Renten etc. deutlich gesenkt werden.
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger gehen dabei gemeinsam strategisch vor.

Aktivitäten:

Im Rahmen der GDA steht im Arbeitsprogramm HAUT von 2008 bis 2012 die Verringerung der Schwere und Häufigkeit von Hauterkrankungen im Vordergrund. Dazu werden Betriebe besichtigt und beraten, wobei der Soll-Ist-Zustand unter Zuhilfenahme eines standardisierten Erhebungsbogens festgestellt wird (Pre-Post-Evaluation).
Grundlage für den standardisierten Erhebungsbogen ist die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen. Die Basis für den Erhebungsbogen bildet § 5 ArbSchG bzw. § 7 GefStoffV und insbesondere der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt". Im Erhebungsbogen werden die Möglichkeit der Substitution, die Dokumentation, die Überprüfung der Wirksamkeit und die Information der Mitarbeiter ebenfalls berücksichtigt.
Der Erhebungsbogen überzeugt durch prägnante Fragen, die in einer Handlungshilfe umfassend erklärt werden. Er wurde nach einem Probelauf nochmals optimiert und stellt heute ein ausgezeichnetes Instrumentarium zur Ermittlung der Hautsituation in den Betriebsstätten dar.

Die Erhebung richtet sich insbesondere an Unternehmer und Führungskräfte der Unternehmen, insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), d.h.:

  • Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebs- und Werksärzte
  • Einkäufer von Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung
  • Beschäftigte der o.g. Arbeitsbereiche

Schwerpunkt bilden die Branchen

  • Lebensmittelherstellung, -bearbeitung, -verkauf, Fischverarbeitung
  • Beherbergungs- und Gaststättenwesen
  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
  • Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
  • Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Servicebereiche)
  • Bauhaupt- und -nebengewerbe
  • Metallerzeugung und -verarbeitung, Fahrzeugbau
  • Chemische Industrie

Unabhängig vom Erhebungsbogen können weitere Maßnahmen hilfreich sein, z. B. spezielle Interventionsprojekte, auf die Ansprechpartner abgestimmte Informationsmaterialien, Beratung und Schulungskonzepte für Führungskräfte und Beschäftigte, Konzepte zur Unterweisung, Dokumentation und Überprüfung der Wirksamkeit etc.

Zeitplan:

Beratung und Besichtigung von Betrieben und Erfassung des Soll-Ist-Zustandes unter Zuhilfenahme eines standardisierten Erhebungsbogens
Erstbesichtigung
ab 09/09 bis 04/10
Zweitbesichtigung
ab 05/10 bis 12/10

Ansprechpersonen:

Leiter des Arbeitsprogramms GDA - Ziel 3
Dr. med. Burkhardt Jaeschke
Handweg 7
21077 Hamburg
Tel.: 040 760 66 32
Fax: 040 760 96 94
E-Mail:

Stellvertretende Leitung
Sieglinde Ludwig
Leiterin des Geschäftsbereichs I Prävention Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Bayerische Landesunfallkasse
Ungererstr. 71
80805 München
Tel.: 089 36093-67
Fax: 089 36093-349
E-Mail: