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Thema des Monats

Die "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" wurde aktualisiert.

Im Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten sind die Gerüstbauarbeiten und die Benutzung von Gerüsten ein fachlicher Schwerpunkt. In diesem Zusammenhang wurde unter Mitwirkung der Träger der GDA die Handlungsanleitung überarbeitet.

Cover "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten", BGI/GUV-I 663 / LV 37

Die "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten", BGI/GUV-I 663 und LASI-Veröffentlichung LV 37, ist Hilfe für die Praxis und wurde erstmals zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung im März 2006 veröffentlicht. Nach dem Bekanntmachen der relevanten Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) wurde im Juli 2010 eine vollständig überarbeitete Fassung herausgegeben. Mit der jetzt erschienenen Ausgabe Juni 2011 wurden einige Änderungen aufgenommen, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden.

Warum sind Informationen (Handlungsanleitungen) für die Praxis so wichtig?

Die Praxis benötigt verstärkt verlässliche und konkrete Handlungshilfen unterhalb der Ebene von Rechtsvorschriften. Handlungsanleitungen sind abgestimmte, transparente, überschaubare und damit anwenderfreundliche Informationen ohne Rechtsverbindlichkeit und ohne Vermutungswirkung. In ihnen werden präventions- und arbeitsschutzbezogene Themenstellungen beispielhaft beschrieben und die dazu geltenden Rechtsvorschriften erläutert. Handlungsanleitungen können vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen eine an der Praxis orientierte Hilfe bei der Festlegung von konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen sein. Sie vermitteln eine erhöhte Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Arbeitsschutzpflichten im Arbeitsprozess.

 

Warum ist eine "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" erforderlich?

Diese Handlungsanleitung gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und zu einschlägigen Normen, die beim Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Sie dient als Hilfe für eine erfolgreiche Anwendung der Instrumente der Betriebssicherheitsverordnung und stellt den gemeinsamen Standpunkt einer Arbeitsgruppe aus Vertretern

  • der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder
  • der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • der IG Bauen-Agrar-Umwelt
  • des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
  • des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes
  • der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  • der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
  • des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks
  • des Vereins Deutscher Sicherheitsingenieure

dar.

Die an der Erarbeitung beteiligten Kreise veröffentlichen die Handlungsanleitung in eigener Zuständigkeit in textgleicher Form. Sie unterrichten sich gegenseitig über eine erfolgte Veröffentlichung.

Diese Handlungsanleitung wurde

  • von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Internet auf der Homepage www.baua.de,
  • von den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder als LASI-Veröffentlichung LV 37

und

  • vom Fachausschuss Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Information BGI/GUV-I 663

veröffentlicht.

An wen wendet sich diese Handlungsanleitung?

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die Arbeits- und Schutzgerüste erstellen und/oder benutzen.

Diese Handlungsanleitung wendet sich indirekt auch an die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger und die Aufsichtsbeamten der staatlichen Arbeitschutzbehörden.

Der Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten schließt den Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, Transport und Benutzung ein.

Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, Stand Juni 2011 (BGI/GUV-I 663 / LV 37) (PDF-Datei, 1 MB)