Thema des Monats
Vorschriften- und Regelwerk
Warum ein Leitlinienpapier und was ist das Ziel?
Rechtsvorschriften sind eine Grundlage für das Ergreifen und die Bewertung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie schaffen Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte und sind gleichzeitig Voraussetzung für einen effizienten und erfolgreichen Gesundheitsschutz bei der Arbeit.
In Deutschland haben der Staat, d.h. der Bund und die Länder, und die Unfallversicherungsträger (UVT) die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Hierzu können beide Akteure - Bund und Länder als auch die Unfallversicherungsträger - im Rahmen ihrer jeweiligen Präventionsaufträge Vorschriften- und Regeln erlassen.
So hat sich im Laufe der Jahre ein umfangreiches und komplexes Regelungsgefüge entwickelt. Neben Gesetzen, Verordnungen und staatlichen Regeln gibt es Unfallverhütungsvorschriften, UVT-Regeln, BG-Grundsätze, BG-Informationen, BG-Merkblätter, …
Damit diese Vielfalt an Regelungen für den Anwender überschaubar und handhabbar bleibt, sind Staat und Unfallversicherungsträger immer wieder gemeinsam aufgefordert, ihre Vorschriften und Regeln zu konsolidieren und aufeinander abzustimmen.
Hierzu sind in den vergangenen Jahren bereits große Anstrengungen unternommen worden – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages für die 17. Legislaturperiode, der ganz explizit eine Entbürokratisierung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung auch im Bereich Prävention fordert.
Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie wurde die Optimierung des Vorschriften- und Regelwerks als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern 2008 auch gesetzlich verankert.
Als ein erstes und zentrales Ergebnis haben die GDA-Träger hierzu das jetzt vorliegende Leitliniepapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz erarbeitet. Zentrale Zielstellung ist die Vermeidung von Doppelregelungen.
Das Leitlinienpapier sorgt für Klarheit und Orientierung und setzt den Rahmen für in sich konsistente und vor allem für die Anwender leicht handhabbare und aus sich heraus verständliche Vorschriften und Regeln im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Welches sind die wesentlichen Inhalte des Leitlinienpapiers?
Das Leitlinienpapier definiert das Verhältnis von staatlichem Recht zu autonomem Recht der Unfallversicherungsträger und beschreibt die Verfahren, mit denen die beiden Rechtsbereiche aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus enthält das Leitlinienpapier Grundsätze für die Erarbeitung von staatlichen Regeln und Regeln der Unfallversicherungsträger.
Die wesentlichen Elemente des Leitlinienpapiers sind:
Vorrangprinzip für staatliche Vorschriften
Leitprinzip ist, dass staatliche Vorschriften sowie das Regelwerk staatlicher Ausschüsse vorrangige Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind.
Bedarfsprüfung für Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften können zukünftig nur dann und dort erlassen werden, wenn es keine staatlichen Vorschriften gibt, es nicht zweckmäßig ist, eine Regelung in staatlichen Vorschriften oder Regeln zur treffen und eine Bedarfsprüfung ergeben hat, dass eine Unfallverhütungsvorschrift das geeignete Regelungsinstrument ist.
Einheitliche Struktur staatlicher Regeln
Das staatliche Regelwerk wird entsprechend dem Zuschnitt staatlicher Ausschüsse ausschließlich gefährdungsbezogen und branchenübergreifend ausgerichtet. Die Regeln folgen soweit möglich einer einheitlichen Struktur und beschreiben Ziele, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, betrachtete Gefährdungen bzw. Regelungsgegenstände und mögliche Schutzmaßnahmen, in Konkretisierung der entsprechenden Vorschriften in den staatlichen Arbeitsschutzverordnungen
Vermutungswirkung
Nur staatliche Regeln entfalten Vermutungswirkung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die ihre Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend den Inhalten staatlicher Regeln gestalten bzw. umsetzen, davon ausgehen können, dass sie damit die Anforderung der jeweiligen Verordnung rechtssicher erfüllen.
Empfehlungscharakter von DGUV/LSV-Regeln
DGUV/LSV-Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogene Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Die DGUV/LSV-Regeln sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit.
Staatliche und DGUV/LSV-Regeln ergänzen sich
Staatliche Regeln werden nur erarbeitet, wenn ein staatlicher Ausschuss einen Bedarf festgestellt hat.
Haben die Unfallversicherungsträger hierzu bereits Inhalte im Rahmen von DGUV/LSV-Regeln erarbeitet, werden diese ganz oder teilweise in die entsprechende staatliche Regel übernommen. Die Urheberschaft dieser Inhalte wird in der staatlichen Regel kenntlich gemacht; die entsprechende DGUV/LSV-Regel wird zurück gezogen (sogenanntes Kooperationsmodell).
Bereiche, für die es keine staatlichen Ausschüsse gibt oder in denen das BMAS keinen Bedarf für eine staatliche Regel festgestellt hat, können durch DGUV/LSV-Regeln konkretisiert werden. Dies gilt auch für Personengruppen, auf die staatliche Arbeitsschutzvorschriften nicht anwendbar sind (z. B. freiwillig Versicherte, landwirtschaftliche Betriebsunternehmer etc.).
Weiterhin können branchenbezogene DGUV/LSV-Regeln erarbeitet werden. Kernfunktion dieser Branchenregeln ist es, die in staatlichen Regeln getroffenen gefährdungsbezogenen Anforderungen für Betriebe einer bestimmten Branche zusammen zu stellen und ggf. zu ergänzen und in Form eines tätigkeits-, arbeitsplatz- oder arbeitsverfahrenbezogenen Gesamtkompendiums aufzubereiten (sogenanntes Kombinationsmodell).
