Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Mensch und Arbeit. Im Einklang.
Aktuelles
28.01.2016
Instrumente und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Qualitätsgrundsätze durch NAK verabschiedet
Arbeitsbedingten psychischen Belastungen kommt eine hohe Bedeutung für das Gesundheits- und Krankheitsgeschehen zu. Die psychischen Belastungen bei der Arbeit müssen deshalb im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Im Prozess der Gefährdungsbeurteilung sind Ermittlungsergebnisse und abgeleitete Maßnahmen zum Themenfeld "psychische Belastung" zu dokumentieren. Arbeitsschutzbehörden der Länder und Unfallversicherungsträger haben hierzu ein gemeinsames Grundverständnis abgestimmt, um dem Aufsichtspersonal Handlungssicherheit für die Beratung und Überwachung der Betriebe zu geben. Leitlinien dienen den Trägern der GDA dazu, Grundverständnis und fachlichen Rahmen für Themenfelder zu formulieren, und richten sich an die Führungen des Aufsichtspersonals. Die Veröffentlichung der Leitlinien soll die Vorgehensweisen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger transparent machen.
Die Auswahl von Instrumenten und Verfahren können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung wesentlich beeinflussen. Deshalb haben die GDA-Träger Qualitätsgrundsätze für Instrumente und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verabschiedet. Die "Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" wurde aus diesem Anlass redaktionell überarbeitet und im Anhang 2 ergänzt. Parallel dazu wurden auch die "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" erweitert und mit einer Pressemitteilung bekannt gemacht.
Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PDF-Datei, 264 KB)
Pressemitteilung "Psyche und Arbeit: Gefährdungen beurteilen können"
04.01.2016
Dr. Walter Eichendorf übernimmt NAK-Vorsitz
Turnusgemäß haben die Unfallversicherungsträger zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) übernommen. Dr. Walter Eichendorf (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wurde von den GDA-Trägern als Vorsitzender für das Jahr 2016 benannt.
Seine Stellvertretungen im NAK-Vorsitz sind Dr. Volker Kregel (Behörde für Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg) und Michael Koll (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).
Die NAK ist das zentrale Entscheidungsgremium der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Je drei Vertreter der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern.
Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)
01.10.2015
Bericht zum 10. Arbeitsschutzforum
"Zukunft der Arbeit – Arbeitsschutz der Zukunft" lautete das Motto des zehnten Arbeitsschutzforums der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Am 14. und 15. September trafen sich etwa 200 Teilnehmende in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund. Sie informierten sich und diskutierten über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsschutz.
Bericht zum Forum (PDF-Datei, 45 KB)
10. Arbeitsschutzforum
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