Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) - ein gesetzlicher Handlungsauftrag
Durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII wurden im November 2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) geschaffen.
Die GDA ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Ziel ist es, die bereits bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen einheitlich und transparent zu regeln und ihre Umsetzung am Arbeitsplatz nachhaltig voranzutreiben.
Über die Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie wurde einen Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitsschutzlandschaft eingeleitet:
Kooperation, Koordination und Fokussierung sind die Leitmotive der gemeinsamen Präventions- und Überwachungsarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern.
Mit der GDA setzt Deutschland auch eine zentrale Forderung der EU Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2007 – 2012 um. Um die Gemeinschaftsziele zu erreichen, sieht die EU-Strategie die Entwicklung von nationalen Arbeitsschutzstrategien in den Mitgliedstaaten vor.
Mit der gemeinsamen Strategie werden gemeinsame Arbeitschutzziele und Handlungsfelder festgelegt und in bundesweiten GDA-Arbeitsprogrammen umgesetzt. In diesen Arbeitsprogrammen bündeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger ihre Präventions- und Überwachungsaktivitäten, stimmen sich ab und nutzen Synergien mit Kooperationspartnern.
Gleichzeitig zielt die GDA auf die Optimierung der Zusammenarbeit bei der Beratung und Überwachung der Betriebe durch ein planvolles, abgestimmtes Vorgehen der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger.
Ferner geht es darum, das Vorschriften- und Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern so aufeinander abzustimmen, dass ein verständliches, überschaubares und konsistentes Rechtsinstrumentarium für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entsteht.
Zusammengefasst besteht die GDA aus folgenden Kernelementen:
- der Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, der Festlegung von vorrangigen Handlungsfeldern und Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen
- der Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der Landesbehörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe
- der Herstellung eines verständlichen, überschaubaren und abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks
Darüber hinaus ist die Evaluierung der Zielerreichung integraler Bestandteil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Deutschland folgt dabei dem Beispiel anderer EU-Staaten, die ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien ebenfalls evaluieren, und geht durch die gesetzliche Fixierung aller wesentlichen Strategieelemente und die daraus resultierende Verpflichtung aller GDA-Träger zur Mitwirkung einen besonders erfolgversprechenden und nachhaltigen Weg.
Neben der Evaluierung der zielspezifischen länder- und trägerübergreifenden GDA-Arbeitsprogramme wird die GDA auch in ihrer Gesamtheit hinsichtlich übergreifender Wirkungen auf das Arbeitsschutzsystem und die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bewertet (Dachevaluation).
Politisch gesteuert und zentral koordiniert wird die GDA durch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK). Die NAK setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. An der NAK nehmen auch je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich im Turnus zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern und Ländern.
Unterstützt wird die NAK durch die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelte Geschäftsstelle.
Eine weitere ständige Einrichtung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ist das Arbeitsschutzforum.
Es findet jährlich statt und bringt die Nationale Arbeitsschutzkonferenz mit Arbeitsschutzexperten der Verbände, der Wissenschaft, der Fachöffentlichkeit sowie mit Akteuren angrenzender Politikbereiche zusammen. Ziel des Arbeitsschutzforums ist es, durch fachlichen Austausch und Dialog der Ausgestaltung, Umsetzung und Fortentwicklung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie eine von einer breiten Fachöffentlichkeit getragene und vielfältige Grundlage zu geben.
Darüber hinaus ist der Deutsche Arbeitsschutzpreis ein wichtiger öffentlichkeitswirksamer Bestandteil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Dieser Wettbewerb wird alle zwei Jahre ausgerichtet und prämiert Produkte und Arbeitsschutzmaßnahmen, die auf vorbildliche Weise die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz fördern.
