Leitlinien für das Aufsichtspersonal
Ein wesentliches Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens bei der Beratung und Überwachung der Betriebe. Dazu werden gemeinsame Leitlinien zur Durchführung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch die Aufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger abgestimmt.
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