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Staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger haben sich unter dem Dach der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) in einer Rahmenvereinbarung über ihr Zusammenwirken bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verständigt.
Zur Umsetzung der gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie werden Leitlinien zur Durchführung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit abgestimmt. Leitlinien wurden bisher zu folgenden Themen entwickelt: