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Leitlinie Bauvorhaben

Leitlinie Planung und Ausführung von Bauvorhaben

Mit der Leitlinie Planung und Ausführung von Bauvorhaben nimmt die GDA den besonders unfallträchtigen Bereich der Bauwirtschaft in den Fokus. Wie sich im GDA-Arbeitsprogramms "Bau- und Montagearbeiten" gezeigt hat, sind der Informationsaustausch und ein abgestimmtes Vorgehen des Aufsichtspersonals wichtige Elemente der Unfallprävention auf Baustellen. Die bewährten Verfahrensweisen aus dem Arbeitsprogramm "Bau- und Montagearbeiten" sind in diese Leitlinie eingeflossen.

In der Leitlinie sind die abgestimmten Grundsätze für die gegenseitige Information, für Beratung und Überwachung sowie für den Erfahrungsaustausch festgehalten:

  • Behörden und Unfallversicherungsträger (UVT) informieren sich gegenseitig über bekannt gewordene Bauvorhaben. Bei komplexen Bauprojekten werden gegebenenfalls gemeinsame Arbeitskreise zur Begleitung der Bauvorhaben gebildet.
  • Teil der Leitlinie ist ein Informationsblatt für Bauherren, welches über dessen Pflichten gemäß der Baustellenverordnung aufklärt. Behörden und UVT sorgen für die Übermittlung dieser Informationen an den Bauherren.

  • Die Leitlinie stellt eine Sammlung von Arbeitshilfen zu Fragen des Arbeitsschutzes auf Baustellen zur Verfügung. Die Aufsichtsdienste können Bauherren (beziehungsweise beauftragte Dritte und Koordinatoren) zielgerichtet beraten.

  • Mängel beim Arbeitsschutz und Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften auf Baustellen sollen zeitnah beseitigt werden. Der Informationsaustausch zwischen UVT und Behörden zu festgestellten Mängeln wird durch ein einheitliches Format unterstützt.
  • Behörden und UVT fördern den regelmäßigen gegenseitigen Erfahrungsaustausch ihres Aufsichtspersonals.

Unfallzahlen und Ausfallzeiten auf Baustellen können reduziert werden, wenn Bauherren, Arbeitgeber, Beschäftigte, Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden konstruktiv zusammenarbeiten. Die vorliegende Leitlinie leistet einen wichtigen Beitrag, um diese Zusammenarbeit zu stärken.

Anhang 1 der Leitlinie enthält ein Informationsblatt für Bauherrn, das über die Pflichten des Bauherrn gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) aufklärt und zum Download gesondert zur Verfügung steht.