Quelle:Uwe Völkner, Fotoagentur FOX
Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Gesundheit schützen – aktiv handeln!
Krebserzeugende Gefahrstoffe sind in der Arbeitswelt weit verbreitet. 2019 waren ca. 50 Stoffe als krebserzeugend in die Kategorien 1A und 1B gemäß CLP-Verordnung eingestuft, mittlerweile sind - je nach Lesart - mindestens 250 Stoffe oder Stoffgruppen entsprechend eingestuft. Für den Arbeitsschutz relevant werden aktuell weiterhin ca. 50 Stoffe angesehen. Hinzu kommt eine nicht quantifizierbare Anzahl an Gemischen, insbesondere auch bei Stäuben und Rauchen. Daher wundert es nicht, dass krebserzeugende Gefahrstoffe in Deutschland die Hauptursache tödlich verlaufender Berufserkrankungen darstellen.
Im Rahmen von mehrjährigen Schwerpunktaktionen einzelner Bundesländer in den Jahren 2015 – 2018 wurde der Fokus auf Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgerichtet.
Die Ergebnisse dieser durchgeführten Betriebsüberprüfungen offenbarten erhebliche Defizite bei der betrieblichen Umsetzung der bereits seit vielen Jahren bestehenden, rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten. Folgende Pflichten wurden in vielen Betrieben nur ungenügend oder auch gar nicht erfüllt:
- Prüfung der Substitutionsmöglichkeiten von krebserzeugenden Gefahrstoffen,
- Ermittlung der Exposition der Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe,
- Einhaltung der stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe,
- Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten,
- Führung eines Expositionsverzeichnisses und zur
- Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Somit zeigte sich Handlungsbedarf zum Schutz von Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen. Die inhaltliche Ausrichtung der 3. GDA-Periode (2019 – 2025) mit einem Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" erfolgte daher mit dem Ziel, den Berufskrebs gezielt und wirksam zu bekämpfen.
Für die betriebliche Praxis ist hervorzuheben, dass sich krebserzeugende Gefahrstoffe in zahlreichen Branchen finden. Diese sind neben der chemischen Industrie insbesondere auch das produzierende und verarbeitende Gewerbe, wie Metallverarbeitung, Oberflächenveredler, Kfz-Werkstätten, Gießereien, Holzverarbeitung, Tankreinigung, Galvaniken, Wertstoffhöfe und Recyclingunternehmen, aber auch das Gesundheitswesen sowie Bau- und Baunebengewerke.
Die Angebote für Betriebe
GDA Gefahrstoff-Check: Bei der Prävention hilft der GDA Gefahrstoff-Check insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen. Die Mitwirkenden im Arbeitsschutz können damit selbst prüfen und bewerten, wie gut sie die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen durchgeführt haben. Der Check gibt konkrete Hilfestellungen, was zu tun ist und ermöglicht, notwendige Pflichten und Maßnahmen anzupacken oder deren Umsetzung zu verbessern. Der GDA Gefahrstoff-Check kann hier als Broschüre heruntergeladen werden. Die Online-Version ist im Internet unter www.gda-gefahrstoff-check.de zu finden.
GDA Best-Practices: Ein branchenübergreifender Austausch von Best Practice Beispielen hilft Arbeitsschutzmaßnahmen aufzuzeigen und praxisbewährt in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die GDA Best-Practice-Datenbank bündelt diese guten Lösungen aus der betrieblichen Praxis als auch Praxishilfen der GDA-Träger zu krebserzeugenden Gefahrstoffen. Diese Hilfen können in der Datenbank anhand von z. B. Branchen, Berufen oder Substanzen recherchiert und für den eigenen Betrieb genutzt werden.