GDA Portal

Drei Zeichnungen zur Trägerschaft und zur Mission der GDA, Zeichnungen: Michael Hüter, Foto: Stephan Floß Quelle: Zeichnungen: Michael Hüter, Foto: Stephan Floß

Träger der GDA

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ursprünglich aus europäischen und internationalen Verpflichtungen hervorgegangen, ist die GDA inzwischen im deutschen Arbeitsschutzsystem fest etabliert.

Bund

Der Bund ist im Arbeitsschutz insbesondere für die Rechtsetzung, die Arbeitsschutzforschung und die Berichterstattung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zuständig. Zudem vertritt der Bund den deutschen Arbeitsschutz in europäischen und internationalen Arbeitsschutzgremien.

Länder

Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der 16 Bundesländer haben die Aufgabe, die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen in den Betrieben zu überwachen, die Arbeitgeber bezüglich der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten und - soweit notwendig - Verstöße zu sanktionieren. Zusätzlich obliegt ihnen der Vollzug weiterer arbeitsschutzrelevanter Bereiche (z. B. Arbeitszeitgesetz, Lenkzeitvorschriften, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, sowie Produktsicherheit). Im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) koordinieren die Bundesländer ihre Politik zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt.

Unfallversicherungsträger

Die Unfallversicherungsträger (UVT), d.h. die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den Betrieben zu sorgen, dies zu überwachen und die Unternehmer und Beschäftigten zu beraten. Dieser umfassende Präventionsauftrag wird durch die Selbstverwaltungen der Unfallversicherungsträger ausgestaltet. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger. Sie vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern. In der Prävention koordiniert die DGUV die trägerübergreifenden Aktivitäten der einzelnen Unfallversicherungsträger.