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Nahaufnahme einer Beschäftigten mit Mund-Nase-Schutz SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard Quelle: iStock / valentinrussanov

Bundeseinheitlicher Arbeitsschutzstandard gegen den Corona-Virus entwickelt

Datum 29.04.2020

Die Gesundheit der Beschäftigten hat Vorrang. Deshalb kommt dem Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben in Abstimmung mit den Sozialpartnern den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erarbeitet.

Dieser Arbeitsschutzstandard formuliert Vorgaben zum Infektionsschutz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und ergänzt die schon bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz. Er ist zudem als erste Hilfestellung für die Betriebe gedacht. Die Unfallversicherungsträger werden nun diesen allgemeinen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten unterlegen und ergänzen. Dabei stehen vor allem die kleinen Betriebe im Fokus, die anders als Großbetriebe stärker auf Hilfe angewiesen sind.

Die Corona-Arbeitsschutzstandards:

  1. Arbeitsschutz gilt – ergänzt um Infektionsschutz!
  2. Mit Sozialpartnern, Expert*innen, Vorsorge!
  3. Mindestens 1,5 m Abstand halten!
  4. Wenig direkter Kontakt im Betrieb, Abläufe entzerren!
  5. Niemals krank zur Arbeit!
  6. Mehr Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt!
  7. Hygiene immer und überall ermöglichen!
  8. Risikogruppen besonders schützen!
  9. Betriebliche Routinen für Infektionsfälle erarbeiten!
  10. Maßnahmen aktiv kommunizieren!

(Quelle: BMAS.de)

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