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Computergeneriertes Bild des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 Quelle: iStock | koto_fejar

COVID-19-Arbeitsschutzstandards: Abgestimmtes Handeln von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern in der Pandemie

Datum 30.04.2020

Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt Deutschland wie viele andere Länder vor eine beispiellose Herausforderung, auf die auch der Arbeitsschutz regieren muss. Die drei Vorsitzenden der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz Markus Leßmann (MAGS NRW), Peer-Oliver Villwock (BMAS) und Dr. Stefan Hussy (DGUV) haben sich deshalb mit einem Schreiben an die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) gewandt, welches wir hier in Auszügen wiedergeben.

"Das abgestimmte, gut koordinierte Vorgehen innerhalb der GDA ist gerade jetzt in der Krise und der Zeit danach besonders wichtig, um die Betriebe zu unterstützen und um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Gerade in Zeiten der Pandemie will sich die GDA darauf konzentrieren und mit dazu beitragen, dass die Betriebe jede Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um sicher und gesund arbeiten zu können.

Es ist offensichtlich, dass die gegenwärtigen Herausforderungen mittelfristig neue Schwerpunktsetzungen erfordern. Die Zusammenarbeit der GDA-Träger im Aufsichtshandeln, die GDA-Arbeitsprogramme und nicht zuletzt das Arbeitsschutzforum sind bedeutende Aufgaben, die einer umfangreichen Vorbereitung, Abstimmung und Kommunikation bedürfen. Der NAK-Vorsitz hat sich deshalb in Abstimmung mit den Mitgliedern der NAK und den Sozialpartnern entschlossen, die weiteren Arbeiten in der GDA schrittweise und flexibel an die fortschreitende Entwicklung in der Corona-Pandemie anzupassen.

Die Arbeiten in den Arbeitsprogrammgruppen sollen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so weit vorangetrieben werden, dass ein gemeinsamer Start der Programme in 2021 möglich wird. Ein früherer Start der GDA-Arbeitsprogramme, womöglich mitten im Prozess des „Wiederanfahrens“ der Wirtschaft, wäre den betrieblichen Akteuren kaum vermittelbar. Für den Beginn der Programme erscheint deshalb eine mittelfristige Perspektive nach innen und in der Außenwahrnehmung zielführender. Die gemeinsam von Bund, Ländern sowie Unfallversicherungsträgern getragene GDA kann und wird ihre Stärken nun dafür einsetzen, dass auch in Zeiten der Krise gute und sichere Arbeitsbedingungen in den Betrieben realisiert werden können."

Zu diesem Zweck haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Abstimmung mit den Sozialpartnern einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erarbeitet, der mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten unterlegt und ergänzt wird.

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