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Nahaufnahme einer Beschäftigten mit Mund-Nase-Schutz SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard Quelle: iStock / valentinrussanov

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit

Datum 17.08.2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel publiziert. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

Die neue Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, professionelle Hygienemaßnahmen und für die jeweilige Tätigkeit geeignete Masken die wichtigsten Instrumente.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2 Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Auf Basis des aktuellen Stands der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin wurden in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für die Betriebe entwickelt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder verfügen mit dem neuen Regelwerk über eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

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