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Jemand ist gestresst bei der Arbeit im Büro. GDA-Psyche Quelle: Birte Cordes

Das Arbeitsprogramm Psyche der GDA geht weiter

Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei arbeitsbedingter psychischer Belastung

Datum 02.03.2022

Die Aufmerksamkeit für psychische Gesundheit und psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit hat sich durch die Corona-Pandemie verstärkt und wird auch nach deren Ende weiterhin stärkere Beachtung finden müssen. Die seit Jahren auf hohem Niveau befindlichen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Störungen sind schmerzvoll für die Betroffenen und mit hohen Kosten für die Unternehmen und die Volkswirtschaft verbunden.

Das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt Handlungshilfen für Betriebe, mit Schwerpunkt auf Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, qualifiziert das Aufsichtspersonal und betriebliche Akteure und will einen Beitrag hin zu einem kohärenteren Regelwerk im Hinblick auf die Berücksichtigung psychischer Belastung leisten.

Mit dem Start der dritten GDA-Periode finden bis 2025 gemeinsam abgestimmte Betriebsbesichtigungen auch mit dem Fokus auf psychische Belastungen statt.

Seit Ende letzten Jahres werden in gemeinsamen Erfahrungsaustauschen von Ländern und Unfallversicherungen das Arbeitsprogramm, die Betriebsbesichtigungen und aktuelle Fragen zum Thema vorgestellt und diskutiert. Veranstaltungen mit dem 2nd Level, der zweiten Fachebene von Ländern und Unfallversicherungsträger sind fortlaufend für die nächsten Jahre geplant.

Die in der Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ und den „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ enthaltene Merkmalsliste psychischer Belastungsfaktoren entspricht nicht mehr dem aktuellen Wissenstand und wird derzeit aktualisiert.

Das Arbeitsprogramm hat in einer Bestandsaufnahme sowohl die staatlichen als auch die DGUV-Vorschriften und -Regeln zur Gefährdungsbeurteilung daraufhin untersucht, ob, und wenn, welche Anforderungen in Bezug auf die Berücksichtigung psychischer Belastung formuliert werden. Damit wurden Erfordernisse und Möglichkeiten der Koordinierung und Weiterentwicklung des Vorschriften- und Regelwerks identifiziert und adressiert.

Mit seinen Aktivitäten leistet das Arbeitsprogramm Psyche einen aktiven Beitrag zur Erweiterung und Stärkung der Kompetenz und Handlungssicherheit aller Arbeitsschutzakteure in dem Themenfeld.