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Portraitfoto von Thomas Hoffmann Quelle: GDA

Dr. Thomas Hoffmann übernimmt für 2024 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz

Datum 15.01.2024

Die Bundesländer haben turnusgemäß zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) angetreten. Dr. Thomas Hoffmann, Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie Leiter der Abteilung Arbeit, berufliche Bildung und Fachkräftesicherung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg, ist von den Ländern mit dieser Aufgabe betraut worden.

Stellvertreter im NAK-Vorsitz sind Peer-Oliver Villwock (Unterabteilungsleiter "Arbeitsschutz", Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Dr. Stefan Hussy (Hauptgeschäftsführer, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Dr. Thomas Hoffmann erklärt zur Übernahme des NAK-Vorsitzes: „Die partnerschaftliche Zusammenarbeit über institutionelle Grenzen hinweg während der Pandemie, gepaart mit einer lösungsorientierten Herangehensweise, hat die Wahrnehmung des Arbeitsschutzes gestärkt. Es wurde klar, dass wir durch gemeinsame Anstrengungen viel erreichen können. Wir beabsichtigen, den strategischen Ansatz der GDA zu intensivieren und dabei die Ansprache der Betriebe und die Nutzung vorhandener Ressourcen weiterzuentwickeln. Dabei haben wir auch die Vorbereitung der 4. GDA-Periode im Blick."

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit dem Ziel, durch das abgestimmte Vorgehen der Arbeitsschutzbehörden auf Bundes- sowie Länderebene und der Unfallversicherungsträger zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bzw. Versicherten in den Unternehmen beizutragen.

Als zentrales Entscheidungsgremium zur Umsetzung der GDA wurde die Nationale Arbeitsschutzkonferenz NAK eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Je drei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von ihren Spitzenorganisationen entsandt worden sind, nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern.

Die GDA hat für die 3. Strategieperiode das übergeordnete Ziel definiert: "Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung". Unterlegt wird diese strategische Ausrichtung durch die systematisch verknüpften Arbeitsschutzziele einer "Guten Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen", der "Guten Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen" sowie einem "Sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen".