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Leitlinie Gefährdungsbeurteilung

Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage für das betriebliche Arbeitsschutz-handeln. Dementsprechend ist für das Aufsichtspersonal der Länder und Unfallversicherungsträger die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ein wesentliches Element ihrer Beratung und Überwachung.

Bereits seit 1996 fordert das Arbeitsschutzgesetz mit §§ 5 und 6 die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Ableitung geeigneter Maßnahmen sowie eine entsprechende Dokumentation. Die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung werden in den Verordnungen zum Arbeitsschutz themenbezogen konkretisiert (z. B. in der Arbeitsstättenverordnung und in der Betriebssicherheitsverordnung). Bei Vorliegen von speziellen Gefährdungen z. B. durch Gefahrstoffe oder Lärm sind die Maßgaben der entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen.

Die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger haben ihr Aufsichtshandeln bezüglich der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt. Die Vorgehensweise des Aufsichtspersonals ist in einer entsprechenden Leitlinie beschrieben und da-mit transparent.

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat in ihrer Sitzung am 25. November 2025 die aktuell gültige, überarbeitete dritte Fassung der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation beschlossen. Die bisherige Leitlinie wurde im Rahmen der 3. GDA-Periode an die Struktur und Inhalte des Grunddatenbogens zur Dokumentation der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb sowie an die Vorgaben zum Datenaustausch gemäß Arbeitsschutzkontrollgesetz angepasst.

Die Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation ist ein wesentliches Element bei der Erreichung des übergeordneten Ziels der GDA, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu sichern und zu verbessern.