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Drei Personen beraten über einen Vertrag Quelle: istockphoto/Rob Daly

NAK beschließt Leitlinie Arbeitsschutz für die Kooperation mehrerer Arbeitgeber bei Werkverträgen

Datum 26.07.2019

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat die Leitlinie "Arbeitsschutz bei der Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen" beschlossen.

Damit reagiert die NAK auf die zunehmende Anzahl von Werkverträgen, in deren Rahmen mehrere Auftragnehmer zusammenarbeiten. Zudem trägt das Gremium ihrem gesetzlichen Auftrag Rechnung, mit der neuen Leitlinie Handlungssicherheit für die praktische Anwendung von Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Erfüllung von Werkverträgen zu ermöglichen und die gemeinsam festgelegten Vorgehensweisen bei der Planung und Durchführung von Beratungs- und Prüftätigkeiten für Werkverträge zu berücksichtigen.

Das Recht auf sichere Arbeitsplätze im betrieblichen Alltag umzusetzen, stellt gerade bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber eine große Herausforderung dar. Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen treffen auf eine neue Arbeitsumgebung und neue Arbeitsabläufe im Einsatzbetrieb. Zudem werden Aufträge teilweise an Subunternehmen weitergegeben, sodass Auftragnehmer zugleich auch Auftraggeber sein können. Eine gute Zusammenarbeit und wechselseitige Abstimmung der Akteure ist deshalb sehr wichtig. Die neue Leitlinie setzt hier an und legt den Rahmen für die Beratung und Überwachung von Auftraggeber und Werkvertragsunternehmer – als Arbeitgeber/Unternehmer – bei der Wahrnehmung von Arbeitsschutzpflichten gegenüber ihren jeweiligen Beschäftigten/Versicherten und in der wechselseitigen Zusammenarbeit fest.

So sieht die Leitlinie unter anderem vor, dass bei erhöhter Gefährdung von Beschäftigten ein Koordinator für Arbeitssicherheit durch den Auftraggeber und den Werkvertragsunternehmer zu bestellen ist. Zudem wurde festgelegt, dass bereits bei Auftragserteilung der Auftraggeber dem Werksunternehmer die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben schriftlich aufzugeben hat. Weiterhin sind zentrale Aufgaben der Unfallversicherungsträger und der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Rahmen ihrer Beratungs- und Prüffunktion ausgeführt.

Die Leitlinie „Arbeitsschutz bei der Kooperation mehrerer Arbeitgeber im Rahmen von Werkverträgen" finden Sie hier zu Download.

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