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Markus Leßmann mit seinen Stellvertretern Peer-Oliver Villwock und Stefan Hussy Markus Leßmann übernimmt für 2020 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz Der neue NAK-Vorsitz: Markus Leßmann (Mitte) mit seinen Stellvertretern Peer-Oliver Villwock (links) und Stefan Hussy (rechts) Quelle: NAK Geschäftsstelle

Markus Leßmann übernimmt für 2020 den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz

Datum 12.01.2020

Die Bundesländer haben turnusgemäß zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) angetreten. Markus Leßmann, Leiter der Abteilung "Arbeitsschutz und Aufsicht Sozialversicherungen" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, ist von den Ländern mit die dieser Aufgabe betraut worden.

Stellvertreter im NAK-Vorsitz sind Peer-Oliver Villwock (Unterabteilungsleiter "Arbeitsschutz", Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Dr. Stefan Hussy (Hauptgeschäftsführer, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Markus Leßmann: "2020 wird ein wichtiges Jahr für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie. Die Träger haben sich erstmals auf ein abgestimmtes und arbeitsteiliges Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Betriebe verständigt. Wir wollen in den kommenden vier Jahren insgesamt 200.000 Betriebe besichtigen, wobei der Fokus bewusst auf kleineren Betrieben (bis max. 250 Beschäftigte) liegen wird. Es ist unser Anspruch, dass sich das Arbeitsschutzniveau mithilfe einer konsequenteren Anwendung der Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebe, erhöht."

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern mit dem Ziel, durch das abgestimmte Vorgehen der Arbeitsschutzbehörden auf Bundes- sowie Länderebene und der Unfallversicherungsträger zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bzw. Versicherten in den Unternehmen beizutragen.

Als zentrales Entscheidungsgremium zur Umsetzung der GDA wurde die Nationale Arbeitsschutzkonferenz NAK eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus je drei Vertretern des Bundes, der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Je drei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von ihren Spitzenorganisationen entsandt worden sind, nehmen mit beratender Stimme teil. Der Vorsitz der NAK wechselt jährlich zwischen den GDA-Trägern.

Die GDA hat für die 3. Strategieperiode das übergeordnete Ziel definiert: "Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung". Unterlegt wird diese strategische Ausrichtung durch die systematisch verknüpften Arbeitsschutzziele einer "Guten Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen", der "Guten Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen" sowie einem "Sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen".